Über uns
Expertise
Erfahrung
Empathie
Wir sind als Fachanwälte für Medizinrecht vor allem auch „Anwälte für Ärztinnen und Ärzte“ – und alle anderen freien Heilberufe. Dies ist uns nicht nur berufliche Aufgabe, sondern auch anwaltliche Berufung.
Sie kümmern sich um die Nöte und Probleme Ihrer Patienten, wir uns um Ihre. Das tun wir gemeinsam und erfolgreich nun schon seit 25 Jahren in allen Belangen Ihrer Tätigkeit.
Mit uns haben Sie Berater, die Ihnen zuhören – und Sie auch verstehen. Denn nicht nur Expertise und Erfahrung dürfen Sie von uns erwarten, sondern auch Empathie. Dies gilt für uns Anwälte und unser ganzes Team.
Je nach unseren fachlichen Schwerpunkten und Ihren persönlichen Präferenzen stehen wir Ihnen gern in aktueller Aufstellung mit Rat und Tat zur Seite.
Leistungen
Stets auf Augenhöhe:
Ihre Anliegen werden zu unseren.
Im Gegensatz zu Fachärztinnen und Fachärzten sind wir als Fachanwälte nicht an eine Spezialisierung gebunden. Aus Gründen der Qualität konzentrieren wir uns allerdings weitgehend auf das Medizinrecht.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen grundsätzlich auch für Fragen aus anderen Rechtsgebieten zur Verfügung. Dafür können wir auf unser ebenso breit gefächertes wie spezialisiertes anwaltliches Netzwerk zugreifen und Ihnen daher auch in umfassenderen Fällen eine qualifizierte, sachgerechte und persönliche Lösung anbieten.
Unsere „Kernleistungen“ sind insbesondere:
- Beratung und Gestaltung von Verträgen rund um die Praxis- und MVZ-Gründung
- Beratung bei der Übernahme/ Abgabe einer Praxis oder eines Praxisanteils
- Begleitung des Verfahrens vor den Zulassungsausschüssen
- Erstellung des Praxiskaufvertrages
- Erstellung der sonstigen Praxisverträge (Mietvertrag, Arbeitsverträge, sonstige praxisrelevante Verträge)
- Erstellung der erforderlichen Gesellschaftsverträge: (überörtliche) Berufsausübungsgemeinschaft, Partnerschaftsgesellschaft, Praxisgemeinschaft oder medizinisches Versorgungszentrum
- Erstellung von Kooperationsverträgen mit Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern
- etc.
- Beratung und Vertretung in berufsrechtlichen Angelegenheiten
Beratung und Vertretung in Angelegenheiten der Berufsordnung
- Beratung und Vertretung im Rahmen des Weiterbildungsrechts
- Vertretung bei Beanstandungen der Aufsichtsbehörden
- Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit Wettbewerbsangelegenheiten im Heilkundewesen
- etc.
- Compliance-Beratung und Strafverteidigung im Medizinstrafrecht
- Prophylaktische Abrechnungs- und Compliance-Beratung
- Verteidigung in disziplinar- und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- Ergänzende medizinrechtliche Unterstützung bei anstehenden Hauptverhandlungen in Kooperation mit Ihrer anwaltlichen Vertretung
- Rechtliche Unterstützung im Praxisalltag
in allen K(Z)V-Angelegenheiten:
- bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Honorar- und Arzneimittelregressen etc.
- bei arbeitsrechtlichen Problemen mit Angestellten
- bei Problemen zum Thema Vermietung oder mit anderen Vertragspartnern der Praxis
- etc.
- Beratung und Vertretung in
medizinrechtlichen
HaftpflichtangelegenheitenWir beraten Sie außergerichtlich und vertreten Sie in Abstimmung mit Ihrer Haftpflichtversicherung gerichtlich in allen Schadensersatzfällen mit Patientinnen und Patienten.
- Mediation
Insbesondere bei Divergenzen innerhalb von Berufspartnerschaften.
Natürlich ist diese Aufstellung hinsichtlich unseres Leistungsspektrums nicht vollständig. Dies liegt zum einen an der Komplexität, zum anderen an der ständigen Entwicklung dieses Rechtsgebietes. Wir stellen uns und Sie darauf ein!
Aktuelles & Wissenswertes
Team
Qualifiziert · Sachlich · Persönlich
RA Hans-Dieter Wessels
1985 – 1995 Justiziar der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen
Seit 01.10.1995 Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arztrecht
Fachanwalt für Medizinrecht seit Einführung der Fachanwaltsbezeichnung
Seit 2004 Unparteiisches Mitglied im Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung in Bremen
Medizinrechtliche Arbeitskreise:
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
- Wiesbadener Arbeitskreis für Medizinrecht
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DeutschenAnwaltVerein (DAV)
RA Rudolf J. Gläser
Seit 1985 Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arztrecht
Fachanwalt für Medizinrecht seit Einführung der Fachanwaltsbezeichnung
Seit 2005 Vorsitzender des Fachausschusses Medizinrecht der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen
Seit 2018 Referent für das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI), insbesondere in Fragen des Medizinstrafrechts
2019 „WirtschaftsWoche“ Auszeichnung „TOP Anwalt Medizinrecht 2019“
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DeutschenAnwaltVerein (DAV), Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. und im Wiesbadener Arbeitskreis für Medizinrecht
Verena von Horn
Büroleiterin
Leitende Mitarbeiterin unserer
Sozietät seit 1999
0421 – 244 061 25
Karin Renken
Anwaltssekretärin
0421 – 244 061 29
Kontakt
Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite
Bürokontaktzeiten
montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
freitags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Darüber hinaus Termine nach individueller Vereinbarung entsprechend Ihren Bedürfnissen.